Nach dem 30jährigen Krieg sowie insbesondere nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 errichten französische Religionsflüchtlinge Adressbüros in deutschen Städten; ein Beispiel dafür ist das 1692 in Berlin gegründete
Adress-Hauß, zu dessen Leiter Nicolaus Gauguet bestimmt wird. In erster Linie handelt es sich dabei um ein Versatzamt: Ausführlich beschreibt das entsprechende Reglement, wie die einlangenden Waren und Effekten in ein Journalbuch verzeichnet werden sollen, in das in deutscher oder französischer Sprache
so wol ihre - d.h. der Einbringer -
Nahmen, sampt der qualität, Masse und Gewicht, ihrer eingebrachten Wahren, als den Tag, da es geschehen, nebst dem Preiß, den sie darauff setzen, richtig [zu] verzeichnen sind. Am Schluss des Reglements werden noch weitere Aufgaben des
Adress-Haußes genannt: Maklerdienste beim Verkauf oder bei Vermietung von Immobilien soll es leisten. In ein besonderes Buch seien
die Nahmen, derer, so Häuser, Gärten und andere liegende Gründe zu verkauffen, oder zu vermiehten haben, wie auch die Nahmen derjenigen, so Häuser, oder andere Güter kauffen, oder miethen wollen, [zu] notiren; bei Vertragsabschluss sind dem
Adress-Hauß im Falle eines Verkaufs von Käufer und Verkäufer je ein halbes Prozent des Kaufpreises, im Falle einer Vermietung ein halbes bis ein Prozent der Jahresmiete zu bezahlen. Ausserdem soll das
Adress-Hauß als Verkaufsagentur dienen: In dasselbe Buch, in das die Immobilien eingetragen werden, können auch Waren und andere Effekten, die Kaufleute in ihren Häusern zum Verkauf bringen wollen, einschreiben lassen. Die Einschreibegebühr beträgt zwei Groschen, bei erfolgreichen Verkauf fällt ein halbes Prozent des Warenwerts an das
Adress-Hauß.
No. CLXXXVI Reglement, auf Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, etc. unsers gnädigsten Herrn Verordnung, folgender Gestalt abgefasset, wornach das hiesige Adress-Hauß eingerichtet, und der Director desselben, Nicolaus Gauguet, auch sonst Männiglich, sich zu richten haben sollen, vom 26. April 1692, in: Corpus Constitutionum Marchicarum, (...) colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin und Halle, Zu finden im Buchladen des Waysenhauses, [1737]-1755, 6. Teil, 1. Abteilung, 1751, Sp. 613-620; in der französischen Version wird das Adress-Hauß als Bureau d’Adresse bezeichnet: Reglement fait par ordre exprés de Sa Serenité Electorale, au sujet du Bureau d’Adresse de cette Ville, pour estre exactement executé par Nicolas Gauguet Directeur du dit Bureau, & par tous ceux qu’il apartiendra de la maniere qui suit. Du 26 Avril 1692, in: Corpus Constitutionum Marchicarum, (...) colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin und Halle, Zu finden im Buchladen des Waysenhauses, [1737]-1755, 6. Teil, Anhang, 1750, Sp. 105-112.
adresscomptoir -
Adressbueros - Fr, 8. Jul. 2005, 08:49