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Sonntag, 10. Juli 2005

Zürich: Von Assekuranznummern und Polizeinummern

Zürich 246

In Zürich war ich Anfang Mai dieses Jahrs, anlässlich einer von den Schweizer Big Brother Awards organisierten Veranstaltungsreihe mit dem schönen Titel Frühlingsüberwachen. Als ich zum ersten Mal durch die Zürcher Straßen ging, dachte ich zunächst, dass die Stadt hausnummernmäßig uninteressant wäre: Gut, es gibt recht viele Hausnamen an den Häusern, aber eben keine Reste von historischen Hausnummern. Erst ein Besuch des Strauhofs, in dem eine Canetti-Ausstellung gezeigt wurde, belehrte mich eines besseren: An der Innenseite der Tür befindet sich eine dreistellige Nummer, und auch in einem anderen Gebäude entdeckte ich dann eine solche Nummer. Ein Besuch im Zürcher Stadtarchiv brachte Aufklärung: Es handelt sich um die so genannten Assekuranznummern oder Brandkatasternummern, die im Zusammenhang mit der Brandschutzversicherung eingeführt wurden und bis ins Jahr 1865 zur Orientierung in der Stadt dienten. Dann wurden neue, straßenweise anzubringende Hausnummern eingeführt, die Polizeinummern hießen. Die Verordnung betreffend polizeiliche Nummerirung der Häuser datiert vom 11. Februar 1865 und legt das Aussehen der neuen Nummern fest: Blaue Tafeln mit weißer Schrift waren es, die in angemessener Größe an den Hausmauern zu befestigen sind. Die Finanzierung erfolgte durch die Stadt; nur in Zukunft, wenn neue Nummern anzubringen oder beschädigte zu ersetzen waren, ist von den HauseigentümerInnen eine Vergütung von 1 1/2 Franken zu verlangen. Die Assekuranznummern blieben erhalten, konnten jedoch an eine andere Stelle, zum Beispiel in den Hausgang verlegt werden.

Verordnung betreffend polizeiliche Nummerirung der Häuser, 11.2.1865, in: Amtliche Sammlung der seit Annahme der Gemeindeordnung vom Jahr 1859 erlassenen Verordnungen und wichtigeren Gemeindebeschlüsse der Stadt Zürich. Zürich: J.J. Ulrich, 1869, Bd. 3, S. 40-42.