Das Begehren nach einer eigenen Hausnummer
Originell ist die Art und Weise, wie sich die Boschitzer Bürgerin Barbara Schönhoferin die Hausnummern aneignet; bei ihr handelt es sich um eine Untertanin, die aus eigenem Antrieb das Begehren nach einer Hausnummer anmeldet: Ihrer Bittschrift vom 1. Mai 1784 liegt ein mit 8. Jänner desselben Jahrs datierter Kaufvertrag bei, der beweist, dass sie rechtmäßige Eigentümerin eine[r], an dem Haus ihres Bruders Ludwik Massizek gelegene[n] und mit einem besonderen Eingang versehene[n] Wohnung ist. Das Haus ihres Bruders ist mit der Nummer 50 bezeichnet, der Unterzeichneten ist aber hieran gelegen (...) ein besonderes N[ume]ro militari für sich zuhaben, dahero bittet dieselbe Ein hochlöbliches LandesGubernium geruhe in Gnaden dieser erkauften Wohnung ein besonderes HausN[ume]ro zuertheilen. Das Recht auf eine eigene Hausnummer fordert Schönhoferin also ein; zur Unterstützung ihrer Bitte führt sie an, dass sie mitsamt ihrem Ehemann bereits seit einigen Jahren das Bürgerrecht erworben hat und zum Nutzen des Publikums mit Spezirei durch 8 und mehr Jahre handle. Im mährisch-schlesischen Gubernium sehen die Beamten nichts, was gegen das Ansinnen der Gewürzhändlerin spräche, wollen aber zunächst doch eine Stellungnahme des Militärs; diese trifft Ende Juni ein: Auch nach Ansicht des Werbbezirksregiments [obwaltet] nichts bedenkliches gegen ihr Gesuch, zu beachten sei lediglich, dass dem Hausanteil als einen im Orth neu zuwachsenden Hause das lezte zu Boschütz nach der arithmetischen Ordnung laufende Numero beygegeben werde. Damit sind die letzten Zweifel beseitigt und Schönhoferin kann mitgeteilt werden, dass ihre Bitte um eine eigene Hausnummer erfüllt wird.
Moravský Zemský Archiv, Brünn, B1 Gubernium, R 93/16A, Kt. 1679: Barbara Schönhoferin an mährisch-schlesisches Gubernium, 1.5.1784; Mährisch-Schlesisches Gubernium an Olmützer Kreisamt, 6.5.1784; Obristlieutenant v Rechtenbach an Olmützer Kreisamt, 17.6.1784; Olmützer Kreisamt an mährisch-schlesisches Gubernium, 24.6.1784; Aktennotiz, 1.7.1784.
Moravský Zemský Archiv, Brünn, B1 Gubernium, R 93/16A, Kt. 1679: Barbara Schönhoferin an mährisch-schlesisches Gubernium, 1.5.1784; Mährisch-Schlesisches Gubernium an Olmützer Kreisamt, 6.5.1784; Obristlieutenant v Rechtenbach an Olmützer Kreisamt, 17.6.1784; Olmützer Kreisamt an mährisch-schlesisches Gubernium, 24.6.1784; Aktennotiz, 1.7.1784.
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Hausnummerierung - So, 3. Jul. 2005, 09:21