User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Kommentare

Ebenfalls durchaus hörenswert,...
Ebenfalls durchaus hörenswert, die in der Diagonal-Ausgabe...
adresscomptoir - 2022/10/25 22:33
Guardian: listed status...
Guardian: listed status für 6 Denmark Street - https://www.theguardian.co m/music/2016/mar/22/sex-pi stols-house-denmark-st-lon don-listed-status
adresscomptoir - 2022/09/09 09:53

Archiv

Oktober 2025
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
 
 
 

Status

Online seit 7411 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2025/03/29 21:55

Credits

powered by Antville powered by Helma

sorua enabled
xml version of this page
xml version of this page (summary)
xml version of this page (with comments)

twoday.net AGB

Dienstag, 18. Oktober 2005

Der Büchermörder

Heute gibt's in der NZZ eine Sonderbeilage zur Frankfurter Buchmesse, rezensiert wird u.a. eine Kriminalgeschichte über Johann Georg Tinius, Räuber und Mörder aus Büchersammelwuth, sächsischer Pfarrer, 1764 bis 1846.

Opitz, Detlef: Der Büchermörder. Roman. Frankfurt: Eichborn-Verlag, 2005.

Montag, 17. Oktober 2005

Paris DADA

Das Centre Pompidou zeigt noch bis 9.1.2006 eine Dadaismus-Ausstellung, in der auch das Wirken jugoslawischer und japanischer Dadaisten gewürdigt wird. [Ausstellungsbesprechung]

Sonntag, 16. Oktober 2005

Die Hausnummerierung zu Preußen und Berlin, 1737/1799

Preußen dürfte im 18. Jahrhundert eines der ersten Länder sein, in dem die Hausnummerierung eingeführt wird; den diesbezüglichen Hinweis verdanke ich Bernhard Wittstock: Bereits im Jahr 1737 wird hier angeordnet, dass in kleinen Staedten am Tag vor dem Einmarsch (...) die Numern an die Häuser angeschlagen werden müssen; die Hausnummern dienen hier also zur Erleichterung der Militäreinquartierung. Nach der Annexion Schlesiens und der Grafschaft Glatz wird 1743 die Nummerierung auf diese Gebiete ausgedehnt. 1752 wird die Einführung von Hausnummerntafeln verordnet: [I]n jedweder Stadt [muessen] durch den Magistrat, wie bereits in Schlesien geschiehet, blecherne kleine Tafeln mit Nummern angefertiget und an die Haeuser angeschlagen werden. Die Nummerierung ist von Dauer, wie unter anderem eine Nebenbemerkung des Znaimer Kreishauptmanns belegt, der, als er 1767 nach den möglichen Modalitäten einer Hausnummerierung in seinem Kreis gefragt wird, antwortet: [D]ießfällige landesbeschreib- und numerirung derer Häuser |: welch-letztere wie michs leuthe, so solches mit augen gesehen, versicheren, in denen königlich-Preusischen Landen nur in denen Städten, und Märckten, nicht aber Dorfschaften zu finden seyn soll :|. Das Canton-Reglement von 1792 ordnet dann die Nummerierung in jenen Ortschaften an, wo sie noch nicht geschehen ist. Berlin ist allerdings davon noch nicht betroffen; erst im Jahr 1798 wird der Polizeipräsident Johann Philipp Eisenberg in seinem Nummerierungsprojekt die Durchnummerierung der gesamten Stadt vorschlagen, wobei die durchlaufende Zahlenkette sich immer entlang der vom Betrachter rechts stehenden Häuser erstrecken soll. Der preußische König lehnt diese Methode ab; 1799 verfügt er, dass die Nummerierung straßenweise zu erfolgen hat. So geschieht es dann auch, die Nummerierung fängt auf der rechten Seite des belebteren oder wichtigeren Teils der Straße an, zieht sich auf derselben Seite bis hin ans Ende der Straße und läuft dann auf der linken Seite zurück.

Corporis Constitutionum Marchicarum continuatio prima, (…) von 1737. bis 1740. (…) colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin/Halle: Buchladen des Waysenhauses, 1744, Sp. 37–38 (Anordnung 1737)
March-Reglement Vor Das Herzogthum Schlesien Und Die Grafschafft Glatz. De Dato Potsdam den 1. Martii 1743. Breßlau: Johann Jacob Korn, 1743. Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz. Signatur: 2“ Gu 12102. Nr. 5.
Königlich Preußisches neu revidiertes March-Reglement vor Seiner Königlichen Majestät sämtliche Provintzien und Lande: De dato Berlin den 5ten Januarii 1752. Berlin: Gäbert, 1752. Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz. Signatur: 2“ Gu 12102. Nr. 70.
Moravský Zemský Archiv, Brünn, Bestand B1 Gubernium, H 193, Kt. 602: Znaimer Kreisamt an mährisches Gubernium, 8.4.1767.
Frauenholz, Eugen von: Das Heerwesen in der Zeit des Absolutismus. (=Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens; 4). München: Beck, 1940, S. 310, 327. (Canton-Reglement, 12.2.1792).
[Anonym]: Die Bezeichnung der Häuser in Berlin mit Numern, in: Berlinische Monatschrift, 1798, S. 143–152.
Goebel, Benedikt: 4711. Kurze Geschichte der Hausnummerierung, in: Tyradellis, Daniel/Friedlander, Michal S. (Hg.): 10+5=Gott. Die Macht der Zeichen. Köln: DuMont, 2004, S. 198. Dank auch an Alexander Klose.

Samstag, 15. Oktober 2005

Vom Nichtwissen

Ungewußt. Die Zeitschrift für angewandtes Nichtwissen. Heft 12 out now. [via Bloogle]

Freitag, 14. Oktober 2005

Marktforschung anno 1775

Für besonders viel Aufregung ist in Wien gesorgt, als dort bekannt wird, dass in den böhmischen Ländern die Tabakgefällenadministration eigenständig versucht, Zählungsmaterialien zu erheben: Die Tabakbereiter betreiben nämlich dort nichts weniger als Markt- und Absatzforschung, indem sie die grundherrschaftlichen Beamten und Ortsvorsteher nach Informationen über die in den jeweiligen Herrschaften befindlichen Ortschaften und Häuser fragen und diese Informationen mit der Zahl der Trafikanten und dem jährlichen Verkauf an Tabak kurzschließen; diese Maßnahmen sollen zu verfassung eines TabacksCosumtionsplans dienen, berichtet das Bidschower Kreisamt. Hofkammer und Hofkanzlei sind darüber entsetzt und äußern die Befürchtung, dass eine solche Vorgangsweise zu falschen Wahn Anlaß geben (...) und aus mehereley Beysorgen von dem Unterthan gehässig angesehen werden könne; falls dies in Zukunft nochmals geschehe, sei sofort Anzeige zu erstatten.

Národní Archiv, Prag, České Gubernium, Diaetale, 1764-1783, C 556/1, Kt. 135: u.a. Klattauer Kreisamt an Böhmisches Gubernium, 5.12.1775; Bidschower Kreisamt an Böhmisches Gubernium, 28.12.1775; Hofdekret, 11.11.1775 sowie Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Wien, Hofkanzlei, V C 6 Niederösterreich, Kt. 1797, 26 ½ ex Juni 1776: Hofdekret, 8.6.1776.

Donnerstag, 13. Oktober 2005

Defensio von Natascha Vittorelli zur südslawischen Frauenbewegung

Ist wohl auch für die kakanischen KollegInnen von Interesse: Kommende Woche verteidigt Natascha Vittorelli ihre Dissertation mit dem Titel "Ne vse in ne za vse [...]". Studien zu Historiographien von Frauenbewegungen um 1900. Ort: Lesesaal der Fachbereichsbibliothek für Geschichtswissenschaften, Universität Wien, Zeit: Freitag, 21.10.2005, 14.00 h s.t.

Mittwoch, 12. Oktober 2005

Kulturwissenschaftliche Technikforschung

Die Leute von der Hamburger Volkskunde machen nicht nur ein feines Weblog, sondern veranstalten 25.-27.11.2005 einen Kongress zur Kulturwissenschaftlichen Technikforschung, dessen Programm nun online ist. Ganz schön groß angelegt, das habe ich gar nicht so erwartet. Auch ich werde dort einen Vortrag halten, nämlich zu den frühneuzeitlichen Adressbüros als Vorläufer der Suchmaschinen (und nicht über die Adressbücher, wie derzeit noch auf der Homepage steht). Eine Woche davor bin ich in Berlin, auf einem vom deutsch-französischen DoktorandInnennetzwerk GIRAF abgehaltenen Forschungsatelier, dessen Programm als Word-Datei downloadbar ist.

Dienstag, 11. Oktober 2005

Die Tabellenklage, 1774

Vollständig wiedergegeben sei hier die Tabellenklage des Hofrats Johann Sebastian Christoph von Müller, der seinen Schmerzensruf in eine Abhandlung zur Geschichte der Tiroler Landmiliz einflicht:
Es wäre ein leichtes für einen Beamten auf dem Lande die (...) Tabellen und Bücher nach aller Pünctlichkeit des militarischen Entwurfes für die Conscriptions-Officiers zu verfaßen, wenn er nur die nemliche Arbeit zum andern mahle nicht auch für seine politischen Obern zu machen, und noch so viele andere Tabellen und Bücher nebenbey zu verfertigen hätte.
Ein LandBeamter machet den GrundStein der ganzen politischen Einrichtung; die meisten StaatsArbeiten fangen von ihme an, und alle fallen auf ihne wieder zurück.
Er hat gemeiniglich das Politicum, Justitiale, Camerale, und Commerciale zu besorgen, und die für diese, und mehr andere abgesönderte Agenda besonders aufgestellte Departements haben schon vielerley Tabellen, Extracten, Protocollen, und Bücher eingeführet, daß deme, der sie zu verfertigen hat, nur hiemit keine geringe Beschäftigung verursachet wird.
Für die politischen Stellen müßte von einem Land-Beamten jährl[ich]: nicht nur allein die Menschen, sondern auch die ViehstandsTabellen, die Emigrations- und Immigrations-Tabellen, die milde Stiftungs-Tabellen, wochentlich die GetraidPreiß-Tabellen aller Victualien, die Verzeichniß der durch pashirende Bettler, und Vaganten, der ausständigen Berichte, zuweil auch in einem Jahre Tabellen der Getraid und anderen Fechsungen, der gesunden und krancken Menschen, so auch von dem Viehe eingeschicket werden.
Die Justiz-Stellen wollen ihre besonderen Tabellen haben, über die erledigte, und unerledigte Proceße, über die ausständige Berichte und pupillar-Tabellen.
Die Cameralisten verlangen monatliche, oder QuartalsExtracten von Einnahmen, und Ausgaben, Systemal-Entwürfe von Einnahme, und Ausgaben des zukünftigen Jahrs für die Dominien, oder für die Kammer unmittelbahr.
Die CommercienCommissionen fordern Spinn- und Manufactur-Tabellen.
[Eingefügt: Die Agricultur-Societäten, Beurbarungs-Tabellen.]
Diese sind es aber noch nicht alle; Es giebt noch allerhand Steuer-Fashsions-Tabellen.
Einige darunter fallen unrichtige, wenn es nur nicht die meisten wären, andere undeutl[ich]: aus; sie werden zuruckgeschickt, und müßen verbesseret werden, sie veranlassen Anfragen, diese müßen erläutert werden; die Vorschriften der Tabellen selbst erweken Zweifel, und Anstände, darüber müßen Erklärungen erbetten werden; gleichwohl tragen alle diese Tabellen, obschon ich keiner iren besonderen Nuzen absprechen will, zur Weesenheit der Staats Wohlfahrt nichts bey; denn von darum, wie es von sich selbst in die Augen fällt, nimmt weder die Populations, weder das zeitl[ich]:e Glück der Unterthann im mindesten zu.
Es hat aber ein Landbeamter ausser dem Tabellenmacher noch gar viel zu thun, welches in die StaatsWohlfahrt schon einen geraderen Einfluß hat. (...)
[U]nd weil gar vielen Beamten ihr Dienst nicht so viel einträgt daß sie ehrbar davon leben könen, so müßen sie heimlich oder öffentlich auf Nebenverdienste sich legen, und die Zeit dazu denen eigenen Amtsgeschäften abstehlen.
Betrachtet man nur eines gegen das andere, so sind die fleißigsten und geschicktesten Beamten, deren Anzahl wieder die geringste ist, mit Arbeiten so sehr beladen, und in der Zeit so beklemmet, daß sie anvermögend sind, die Geschäfte, welche sie zu verrichten haben, recht zu überdenken, woran gleichwohl, meinem Erachten nach, für den Wohlstand der Unterthanen, und für die wahre Glückseligkeit des Staates das meiste, wo nicht alles gelegen ist, und wozu ich dem Landbeamten durch Abschaffung jeder entbehrlichen, und just nicht nothwendigen mechanischen Arbeit die erforderliche Zeit verschaffen möchte.

- Eine mächtige, laute Klage über die Mühsal der Beamten. Sie müssen die Welt in die Tabelle bringen. Egal ob Vieh oder Mensch, Kranke oder Gesunde, MigrantInnen oder BettlerInnen, Ausgaben oder Einnahmen, Stiftungen oder Kornpreise, alles ist wohlgeordnet auf der Fläche des Papiers an der richtigen Stelle, in seiner vorgeschriebenen Zeile und Spalte zu verzeichnen. Die Bürokratie schreckt dabei nicht davor zurück, ihre Aufzeichnungstechniken auf sich selbst anzuwenden, auch ausständige Berichte sind mittels Tabelle zu registrieren. Die Wohlfahrt des Staats wird dadurch nicht befördert, weder vermehrt sich durch die Tabellen die Bevölkerung noch bereichern sie das Glück der Untertanen. Im Gegenteil: Die Last der unzähligen Tabellen wiegt schwer auf den Rücken der Beamten, ihre Verfertigung nimmt soviel Zeit in Anspruch, dass Wohlstand der Untertanen und Glückseligkeit des Staates gefährdet sind.

Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv, Wien, Bestand Hofkriegsrat 1774/98/83: Votum des Hofrats von Müller, 21.1.1774, f. 22v-26v.

Montag, 10. Oktober 2005

Heiner Müller zu Ernst Kaltenegger

Ob Heiner Müller bei den Wahlen in der Steiermark Ernst Kalteneggers KPÖ gewählt hätte? Wahrscheinlich schon, doch hätte er Einwände geltend gemacht, die er in einem 1988 gegebenen Interview folgendermaßen formulierte:
Das erste Gebot des Marxismus lautet: »Ein Sozialist gibt keine Almosen.« Im Gegenteil: Ein Sozialist sollte demjenigen, der hungert, seinen Hunger bewußt machen, indem er ihm vorißt und ihm nichts abgibt.
Müller macht sich hier also zum Adepten einer reichlich brutalen Verelendungstheorie, die auf den Aufstand der verarmten Massen hofft. Apropos Kunst und KPÖ: Elfriede Jelinek hat schon gratuliert, und Ernst Kaltenegger nennt in der Kleinen Zeitung vom 23.9.2005 unter anderem die sehr erfreuliche kunstneigungsgruppe Monochrom als Antwort auf die Frage, welche Künstler es verdient hätten, entdeckt zu werden.

Müller, Heiner: Gesammelte Irrtümer 2. Interviews und Gespräche. Frankfurt am Main: Verlag der Autoren, 1990, S.118.

Sonntag, 9. Oktober 2005

Graz 82

graz082_faerberg3

Graz, Färbergasse 3