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Januar 2007
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Montag, 29. Januar 2007

Johann Friedrich Schütz - Vorschlag für ein Intelligenz- und AdreßKomtoir in Lemberg, 1782

Der Betreff der Signatur V.G.3. des Bestands Hofkanzlei im Österreichischen Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv klingt vielversprechend: Handelsbörsen, Zeitungen, Intelligenzwesen. Bestellt man dann den Karton Nr. 1857, in dem sich die Akten zu dieser Signatur befinden, wird man schnell desillusioniert: Abgelegt ist darunter nur ein schmaler Akt, und der ist noch dazu seit dem Justizpalastbrand von 1927 ziemlich angekohlt, wenn auch der Großteil des Inhalts rekonstruierbar und durchaus aufschlussreich ist.
Es handelt sich dabei um ein mit Wien, 12. Juli 1782 datiertes Ansuchen eines Johann Friedrich Schütz, in der galizischen Landeshauptstadt Lemberg ein im Aktenbetreff auch als Frag- und Anzeigamt bezeichnetes Intelligenz- und AdreßKomtoir einzurichten. Schütz berichtet darin, dass er dem Gubernium in Lemberg bereits unterm 16. April 1782 diese Bitte eingereicht habe und verweist auf das Vorbild des Brünner Zeitungsblatts - in Brünn gab es bereits seit 1751 ein unter Aufsicht der mährischen Lehensbank errichtetes Frag- und Kundschaftsamt, das die Brünner Zeitung der kaiserl.-königl. privileg. Mährischen Lehenbank herausgab -, dem er nacheifern möchte. In erster Linie soll Schützens Intelligenz- und AdreßKomtoir als Herausgeber eines Intelligenzblattes fungieren, für das der Bittsteller um Postfreyheit ansucht. Nützlich und notwendig sei ein solches, denn da in allen Fällen ein Mensch den andern braucht, so muß auch ein Mittel seyn, wie einer den anderen seine Bedürfniße bekannt macht, ohne welche sie in Kummer und Noth bleiben würden. Wenn einer bisher ein Gut kaufen oder pachten habe wollen, habe ihn bisher oft die Entfernung des Orts oder Mangel an Gelegenheit die nötige Kundschaft einziehen zu können, daran verhindert. Habe einer Kapital zu verleihen gesucht, sei dies nur jenen leicht gefallen, die eine ausgebreitete Bekanntschaft haben, oder es sich leisten könnten, eine kostbare Korrespondenz zu führen oder Kommissäre zu halten. Auch Versteigerungen - so genannte Licitationen - ließen sich mittels Intelligenzblatt besser ankündigen, denn die bisherige Praxis, auf diese mittels Drommelschlag und verstekte Affichen aufmerksam zu machen, habe in der Stadt nur sehr wenig, in den übrigen Orten des Landes aber gar nichts [be]wirket.
Der Nutzen eines solchen Blatts sei somit einleuchtend, und daher solle es wöchentlich auf deutsch und polnisch herausgegeben werden; an Inhalten sollen die für Intelligenzblätter üblichen Punkte veröffentlicht werden: So soll es obrigkeitliche Verordnungen enthalten, weswegen das Gubernium die einzelnen Ämter zu beauftragen habe, diese an das Adresscomptoir mitzuteilen; Kauf- und Verkaufsanzeigen von beweglichen und unbeweglichen Gütern sollen genauso gedruckt werden wie Verlust- und Fundmeldungen sowie Tauf-, Trau- und Sterbeanzeigen. Weiters sollen in einem Anhang verschiedene Versuche, Erfahrungen und Entdekungen in der Landwirtschaft hierländiger und auswärtiger gründlicher Männer enthalten sein; überhaupt solle alles, was auf die Beförderung des Nahrungsstandes und der Gewerbe Einfluß hab[e], eingerückt werden. - [K]urz es wird gewiß dafür gesorgt werden, daß das vorhergehende Blatt, durch seinen interessanten Inhalt immer das folgende empfehle. Der Preis sei mit jährlich sechs Kaisergulden festgelegt, als Abnehmer des Blatts werden vor allem der hohe Adel sowie Güterbesitzer in Erwägung gezogen.
Das Intelligenz- und AdreßKomtoir soll sich aber nach Schütz nicht alleine auf die Funktion eines Zeitungsverlags beschränken; es soll eine darüber hinaus gehende Aufgabe bekommen, nämlich die eines Meldeamtes: Der Wohnort und die Namen der in Lemberg ankommenden Fremden, die sich bislang bei der Polizeidirektion gemeldet hätten, solle täglich dem Frag und AnzeigAmt mitgeteilt werden. Dies sei zum Nutzen der Sicherheit des Publikums, da es ansonsten sehr mühsam sei, die Wohnung seines Schuldners (...) auf[zu]suchen, noch dazu, da verschiedene Fremde aus allerley Absichten, besonders um ihren Gläubigern auszuweichen, ihre Wohnung sehr oft verändern. Zur Sicherstellung dieser Maßnahme müssten alle Hauseigentümer unter Androhung einer Strafe jeden bei ihnen aus- und einziehenden Fremden angeben. - Die hier vorgeschlagene Meldeamtsfunktion erinnert an eine der Aufgaben des ersten aller Intelligenz- und Adresscomptoirs, des von Théophraste Renaudot 1630 in Paris eingerichtetem bureau d’adresse: Gemäß einer 1639 erlassenen Verordnung mußten sich bei diesem alle in Paris neu eintreffenden Fremden melden, was in erster Linie dazu dienen sollte, diesen Arbeit zu vermitteln. Letztere Funktion - eine Maßnahme zur Armutsbekämpfung - ist im Lemberger Fall verschwunden; es bleibt die Aufgabe der polizeilichen Überwachung.

Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Bestand Hofkanzlei, Akten Kt. 1857 (V.G.3.): Ansuchen Johann Friedrich Schütz an seine Majestät, Wien 12.7.1782.