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Ebenfalls durchaus hörenswert,...
Ebenfalls durchaus hörenswert, die in der Diagonal-Ausgabe...
adresscomptoir - 2022/10/25 22:33
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Dienstag, 24. Juni 2008

Nummerierung von Losen und Gewinnen in der Frühen Neuzeit

In der Festschrift zu Karl Vocelkas 60. Geburtstag findet sich u.a. ein Artikel von Josef Pauser zu den Glückshäfen in der Frühen Neuzeit; im Hinblick auf eine Geschichte der Nummerierung ist für mich daran interessant, dass in den von Pauser genannten Fällen die ausgespielten Lose nicht nummeriert waren. Vielmehr funktionierte das Ausspielen in der Regel so, dass die verkauften Lose von den KäuferInnen mit ihrem Namen und charakteristischen Sprüchen und Wünschen beschrieben wurden und dann in einen Topf eingeworfen wurden, während in einem anderem Topf die Gewinnlose bzw. Nieten lagen. Bei der Ziehung wurde gleichzeitig aus den zwei Töpfen jeweils ein Los gezogen, was u.a. den Vorteil hatte, dass jede/r KäuferIn eines Loses einmal aufgerufen werden musste. Eine weitere Variante der Ausspielung bestand darin, dass man nach Bezahlen eines Loses selbst in den Topf (bzw. "Hafen") griff und sich einen Gewinn oder eine Niete zog. (S. 68f)
Die Identifizierung der Lose erfolgte also durch den Namen und den aufgeschriebenen Spruch; manchmal konnte es Probleme geben, wie bei einer 1564 in Wien erfolgten Ausspielung, bei der es in einem Fall eine Namensgleichheit der Loskäufer gab: Zwei Personen namens Christoph Portner, der eine ein Diener des Hofzahlmeisters Fuchs, der andere ein Einkäufer von Erzherzog Karl, hatten Lose erworben. Es war üblich, die Lose durch einen persönlichen Reim oder Spruch noch weiter zu kennzeichnen und dann in einen der Töpfe einzulegen. Eindeutiger Gewinner eines eingefassten Kleinods im Wert von 57 Gulden war der Hofzahlmeistersdiener, was durch den Spruch auch bewiesen werden konnte. Den Gewinn brachte allerdings der andere Christoph Portner an sich, und erst nach langen Verhandlungen und gegen eine Ersatzzahlung wurde der Gewinn an den richtigen Portner übergeben. (S.72f, nach WSTLA, OKAR 1565 1/98/2, fol 196v-198r).
Übrigens mussten die Veranstalter der Glückshäfen vor Ausspielung ein Verzeichnis der Gewinne erstellen; so verordnet die Glückshafenordnung von 1627, dass ain verläßliche und specificirte verzeichnus aller und jeder ihrer waaren und gewineter libell-weiß zu dem obrist spill-grafenambt in Wien zu schicken sei. (S.94). Zumindest manchmal scheint es sich dabei um ein nummeriertes Verzeichnis gehandelt zu haben, denn bei dem besagten Glückshafen von 1564 ist einmal die Rede von einem Gewinn Nr. 88, der erst 1568 an den Gewinner zugestellt werden konnte. (S.72)
-Es gibt also noch einiges zu erforschen, insbesondere wäre die Literatur zum Lottospiel nach Hinweisen zur Nummerierung von Losen durchzusehen.

Pauser, Josef: „Weil nun der Reichthum so Zuckersüß ...“ Glückshäfen in der frühneuzeitlichen Jahrmarkts- und Festkultur Österreichs, in: Scheutz, Martin/Valeš, Vlasta (Hg.): Wien und seine WienerInnen. Ein historischer Streifzug durch Wien über die Jahrhunderte. Festschrift für Karl Vocelka zum 60. Geburtstag. Wien/Köln/Weimar: Böhlau, 2008, S. 65–98.