Österreichischer Nationalrat, XXIII. GP, Stenographisches Protokoll, 68. Sitzung, Seite 110
Wer das gelesen hat, wird diese Wortmeldung, getätigt im österreichischen Parlament am 10.7.2008 ab 13:59 mit Vergnügen zu Kenntnis nehmen:
Dass die Rechtsanwälte seit 1945 – vielleicht sogar schon länger – permanent in ihren Befugnissen eingeschränkt wurden, zeigt ja schon alleine der Umstand, dass sich Hinz und Kunz – überhaupt, wenn die Republik Österreich dabei ist – „Anwalt“ nennen darf: „Patientenanwalt“, „Volksanwalt“ und weiß Gott, was es noch alles gibt! Es ist doch ohnedies schon jeder ein „Anwalt“! Es ist ja nicht einmal mehr ein Markenzeichen übrig geblieben – nur „Rechtsanwalt“ dürfen sie sich nicht nennen.
Fragt sich nur noch: Ist er jetzt Hinz oder Kunz? Bzw: Ein Hump oder Dump?
[via FB]
Dass die Rechtsanwälte seit 1945 – vielleicht sogar schon länger – permanent in ihren Befugnissen eingeschränkt wurden, zeigt ja schon alleine der Umstand, dass sich Hinz und Kunz – überhaupt, wenn die Republik Österreich dabei ist – „Anwalt“ nennen darf: „Patientenanwalt“, „Volksanwalt“ und weiß Gott, was es noch alles gibt! Es ist doch ohnedies schon jeder ein „Anwalt“! Es ist ja nicht einmal mehr ein Markenzeichen übrig geblieben – nur „Rechtsanwalt“ dürfen sie sich nicht nennen.
Fragt sich nur noch: Ist er jetzt Hinz oder Kunz? Bzw: Ein Hump oder Dump?
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Politik - Di, 12. Jun. 2012, 18:29