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Eventuell wird diese Ausstellung zukünftig auch...
Johannes (Gast) - 2013/05/14 16:29
Sehr schön, vielen...
Sehr schön, vielen Dank!
adresscomptoir - 2013/05/11 09:32
Bitteschön, habe...
Bitteschön, habe ich schon lange erledigt...:...
AndreasP (Gast) - 2013/05/10 23:34
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Klaus Taschwer (Gast) - 2013/04/29 02:25
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Kelborn (Gast) - 2013/04/29 00:26

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Online seit 2889 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2013/05/22 10:25

Credits

Österreichischer Nationalrat, XXIII. GP, Stenographisches Protokoll, 68. Sitzung, Seite 110

Wer das gelesen hat, wird diese Wortmeldung, getätigt im österreichischen Parlament am 10.7.2008 ab 13:59 mit Vergnügen zu Kenntnis nehmen:

Dass die Rechtsanwälte seit 1945 – vielleicht sogar schon länger – permanent in ihren Befugnissen eingeschränkt wurden, zeigt ja schon alleine der Umstand, dass sich Hinz und Kunz – überhaupt, wenn die Republik Österreich dabei ist – „Anwalt“ nennen darf: „Patientenanwalt“, „Volksanwalt“ und weiß Gott, was es noch alles gibt! Es ist doch ohnedies schon jeder ein „Anwalt“! Es ist ja nicht einmal mehr ein Markenzeichen übrig geblieben – nur „Rechtsanwalt“ dürfen sie sich nicht nennen.

Fragt sich nur noch: Ist er jetzt Hinz oder Kunz? Bzw: Ein Hump oder Dump?

[via FB]

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