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Ebenfalls durchaus hörenswert,...
Ebenfalls durchaus hörenswert, die in der Diagonal-Ausgabe...
adresscomptoir - 2022/10/25 22:33
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Samstag, 20. April 2013

Zurück zum Beton - Vortrag zur Entwicklung der Spannbetonvorschriften in der DDR

Yeah, das ist endlich mal wieder ein Thema, das rockt, vorgetragen am 25. April 2013 ab 17:30 im Deutschen Technikmuseum Berlin, Trebbiner Straße 9 (Vortragssaal 4. Stock) von Olaf Mertzsch, Sachverständiger für Schäden im konstruktiven Ingenieurbau:

Zur Entwicklung der Spannbetonvorschriften in der DDR

Ich bin völlig hingerissen von dem Abstract:

Im Oktober 1953 erfolgte die Herausgabe der ersten deutschen Spannbetonvorschrift mit der Bezeichnung „DIN 4227 – Spannbeton; Richtlinie für Bemessung und Ausführung“. Da die fachliche Orientierung bei der Berechnung und Planung von Baukonstruktionen in der DDR in dieser Periode vorwiegend noch auf die DIN-Vorschriften gerichtet war, erfolgte zunächst in den Jahren 1952 bzw. 1954 die Verbindlichkeitserklärung der miteinander verbundenen DIN 1045 („Beton und Stahlbeton – Bemessung und Ausführung“), Ausg. April 1943, bzw. der DIN 4227, Ausg. Oktober 1953, für die DDR. Diesbezügliche nur für die DDR gültige Vorschriften waren erst im Entstehen und wurden i. W. noch von den bereits in der Praxis erprobten DIN-Vorschriften abgeleitet. Dafür wurden dann aber neue Bezeichnungen ersonnen. So änderte sich das Symbol „DIN“ in „TGL“ (Technische Güte- und Lieferbedingungen) und aus den überarbeiteten DIN-Fassungen wurden im Jahre 1963 die „TGL 0-1045“ und die „TGL 0-4227“. Bei den inhaltlich noch weitgehend übereinstimmenden Vorschriften gab es in den Berechnungsgrundlagen doch schon Unterschiede. Der in den DIN-Vorschriften noch verwendete summarische Sicherheitsbeiwert für die Nachweise im sog. „rechnerischen Bruchzustand“ wurde in den TGL-Vorschriften bereits in für Eigenlast und Verkehrslast unterschiedlich große Teilsicherheitsbeiwerte aufgespalten.
Als völlig eigenständig entstand unter Berücksichtigung entsprechender ISO-Vorschriften dann in der DDR in den 70er Jahren das „ETV Beton“ (Einheitliches Technisches Vorschriftenwerk Beton), das vom Juli 1981 bis 1990 verbindlich war. Im sog. Teilkomplex A waren die neuen TGL-Vorschriften für die Berechnung und Ausführung der Konstruktionen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton zusammengefasst. So waren z. B. in TGL 33405/02 alle Regelungen für die Konstruktionen aus Spannbeton getroffen. Als für die Berechnungs-Praxis sehr vorteilhaft gegenüber den jetzt in Deutschland gültigen, leider doch sehr „aufgeblähten Vorgaben“ des EC 2 kann auch heute noch die in der o. g. TGL gegebene Definition der „Vorspanngrade I bis III“ angesehen werden. Mit den Vorschriften des „ETV Beton“ wurde in der DDR 1981 der vollständige Übergang zur „Methode der Berechnung nach Grenzzuständen“ vollzogen, nach der bei der Bemessung von Bauteilen und Baukonstruktionen stets die „Grenzzustände der Tragfähigkeit“ und die „Grenzzustände der Nutzungsfähigkeit“ zu betrachten waren. Die 1990 eingeleitete „Rückkehr“ zur DIN 4227 war theoretisch ein Schritt zurück.


[via Mailingliste der Gesellschaft für Technikgeschichte]

Der passende Soundtrack dazu stammt von Syph - Zurück zum Beton!