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Ebenfalls durchaus hörenswert, die in der Diagonal-Ausgabe...
adresscomptoir - 2022/10/25 22:33
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Mittwoch, 30. November 2005

Die Adressierung der Schiffmühlen

Die Erfassung der Bevölkerung und ihrer Subjekte verlangt ihre Fixierung nicht nur in den Kolumnen der Tabellen. Als kleinste räumliche Zuordnungseinheit wird während der Konskription von 1770 das Haus verwendet. Dieses Haus ist, so die Annahme der Behörden, unbeweglich, ortsgebunden; wird es mitsamt den in ihm aufgefundenen Subjekten in die Tabellen eingeschrieben, so sind auch die Subjekte dauerhaft adressierbar.
Nicht alle Subjekte aber halten sich in Häusern auf. Was tun mit jenen, die auf schwankendem Boden angetroffen werden? Was tun mit Menschen, die sich auf Schiffen aufhalten? Dieses Problem wird noch 140 Jahre später einen Ständestaattheoretiker beschäftigen: Die Volkszählung, so sinniert Othmar Spann, müsse auf die österreichischen Schiffe, die sich am Stichtage auf der Reise oder im Auslande befinden ausgedehnt werden, Schiffsbesatzung und Fahrgäste seien darin einzubeziehen, die nötigen Einträge seien von den Schiffsführer[n] vorzunehmen.(1)
Und was tun, wenn der Ort, dem das Haus zugeordnet ist, auf einmal wechselt? Was tun, wenn das vermeintlich fest in der Tabelle verankerte Haus auf einmal hinweggezogen wird und in einer anderen Tabelle seinen Ankerplatz sucht? Genau dieses Problem stellt sich den Kommissaren des Viertels unter dem Manhartsberg, als sie an den Ufern der Donau ein spezielles Gebäude entdecken: Die Schiffmühle. Über einen Steg vom Ufer aus zu erreichen, am Land befestigt mit Seilen und Ketten, gesichert zuweilen auch mit einem Anker, besteht sie aus zwei Teilen: An der Uferseite liegt das Hauptschiff, auf dem sich ein Holzhaus mit Mühlwerk sowie einer Kammer mit Bett, Tisch und Sessel für den Schiffsmüller und seine Gehilfen befindet; das kleinere Schiff, das sogenannte Weitschiff, ist vom Hauptschiff durch die Achse des Mühlrads getrennt, deren Enden auf beiden Schiffen aufliegen. Hochwasser, Überschwemmungen, Eisstöße und zu niedrige Wasserstände vertreiben die Schiffmühle von ihrem Ankerplatz, sie muss dann von Pferden an eine andere Stelle im Fluss gezogen werden, wo das Vermahlen des Korns wieder möglich ist.(2)
Die Beamten staunen über das seltsame Gebilde: Bald da, bald dort ist es zu finden, ein Mobile ohne stabilirte[n] Ort, es komme heut da, morgen dort zu stehen, je nach Umständen des Gewässers. Was also tun, damit bei der Konskription weder die Schiffmühlen noch deren Personal übergangen werden, was tun, um die gute Ordnung bey[zu]behalten? – Die Kommissare schlagen eine Lösung vor: An den Schiffmühlen sind die Hausnummern ihrer Besitzer anzubringen, sie sind in die Verzeichnisse jenes Orts einzutragen, in dem sich das Haus des Besitzers befinde und die darauf zumindest temporär befindlichen Leute seien in des possessoris Hausbeschreibung einzuschalten. Von den 20 Schiffmühlen, die zwischen den Brücken nächst Wien liegen, im zur Herrschaft Klosterneuburg gehörenden Leopoldauer Burgfried, seien demnach sechs in den Leopoldauer, zwölf in den Wiener und zwei in den Rodauner Verzeichnissen einzutragen. Die Bande, welche die Mühlen mit ihren Besitzern verknüpfen, werden demnach für stärker gehalten als die Taue und Ketten, mit denen sie am Land angeheftet sind.(3)
Ob festgemauertes Haus oder in den Fluten schaukelndes Mobile: Das Mittel, das die Verbindung zwischen Haus und Tabelle sicherstellen soll, ist die Hausnummer. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Hauses innerhalb der ortschaftsweise angefertigten Tabelle und entspricht damit dem in Datenbanken zur eindeutigen Identifizierung der Datensätze erzeugten Primärschlüssel.(4) Folgerichtig gebührt der Hausnummer die erste Spalte in den auszufüllenden Tabellen. Auch am Haus ist der Ort der Nummern genau festgelegt: Gemäß der allerhöchsten Resolution vom 8. März 1770 sind sie mit schwarzer Farbe oberhalb der Haustüre aufzuzeichnen.(5)

(1) Spann, Othmar: Erhebungstechnische Probleme der österreichischen Volkszählung, in: Statistische Monatsschrift, 35.1909, S. 1–15, 65–74, hier 66; während Spann (S. 70) auch auf Nichtsesshafte eingeht, finden diese in den zur Seelenkonskription erhaltenen Akten kaum Erwähnung.

(2) Zu den Schiffmühlen u. a.: Waissenberger, Robert: Wiener Nutzbauten des 19. Jahrhunderts als Beispiele zukunftweisenden Bauens. Wien/München: Jugend & Volk, 1977, S. 89f.; Hösch, Rudolf: Die Schiffsmühlen bei Floridsdorf/Die Bedeutung der Schiffsmühlen an der Donau, in: Unser schönes Floridsdorf, 1–2/1983, S. 5–15; Zischinsky, Richard: Schiffsmühlen an der Donau, in: Korneuburger Kulturnachrichten, 3/1992, S. 2–5. Vgl. auch die Homepage der Schiffmühle in Orth an der Donau: http://www.schiffmuehle.at.

(3) Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv, Wien, Bestand Hofkriegsrat, 1771/74/134: Protokoll der niederösterreichischen Konskriptionskommission, 24.12.1770.

(4) Siehe Czap, H. u. a.: Schlüssel1, in: Schneider, Hans-Jochen (Hg.): Lexikon Informatik und Datenverarbeitung. München/Wien: Oldenbourg, 4.Aufl., 1997, S. 751.

(5) Österreichisches Staatsarchiv/Haus- Hof und Staatsarchiv, Wien, Bestand Kabinettsarchiv: Staatsratsprotokolle, Bd. 35 (1770/II), Nr. 800: Ah Resolution zum Vortrag des Hofkriegsrats vom 5.3.1770, 8.3.1770.