Vom Einblick in die Tabellen - 3
Stormont ist Vertreter eines Staates, gegen den sich die Habsburgermonarchie wenige Jahre zuvor mit der französischen Regierung verbündete; dies mag mit ein Faktor sein, warum ihm die Zahlenangaben nicht exakt übermittelt werden. Doch in der Praxis ist es nicht einmal für staatliche Stellen der Habsburgermonarchie selbstverständlich, in Zählungsergebnisse Einsicht zu bekommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ergebnisse zur Berechnung von Steuern verwendet werden sollen: Als das böhmische Gubernium durch die Hofkanzlei im April 1770 angewiesen wird, der böhmischen Bancogefällenadministration die im September des letzten Jahres fertiggestellten Populationstabellen von 1768 nach Herrschaften und Städten gegliedert auszuhändigen, wird dies zunächst einmal von Seiten des Guberniums verweigert: Zu ungenau seien diese Tabellen verfasst, und Ziel der Bancogefällenadministration sei nur die Erhöhung des Fleischkreuzers. Die Hofkanzlei beharrt auf ihrem Beschluss, woraufhin Ende Juni 1770 die Bancogefällenadministration die summarischen Kreisergebnisse zur Verfügung gestellt bekommt.1
(1) Národní Archiv (NA), Prag, Bestand České Gubernium-Publicum 1764–1773, R 166, Kt. 466: Hofdekret an böhmisches Gubernium, 20.4.1770; NA, ČG-Pub 1764–1773, G 6, Kt. 383: Bericht des böhmischen Guberniums an Hofkanzlei, 1.6.1770; Böhmisches Gubernium an Bancohofdeputation, 25.6.1770.
(1) Národní Archiv (NA), Prag, Bestand České Gubernium-Publicum 1764–1773, R 166, Kt. 466: Hofdekret an böhmisches Gubernium, 20.4.1770; NA, ČG-Pub 1764–1773, G 6, Kt. 383: Bericht des böhmischen Guberniums an Hofkanzlei, 1.6.1770; Böhmisches Gubernium an Bancohofdeputation, 25.6.1770.
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Volkszaehlung - So, 27. Mai. 2007, 09:00