Die Sorge der Militärs um die Kinder - 4
Nicht nur das mangelnde Wachstum der Kinder wird kritisiert; in der Steiermark äußern die Militärs Unzufriedenheit über den Bildungsstand der Landbevölkerung: Zwar befinde sich bei den Pfarren überall ein Schulmeister angestellt, die Weitschichtigkeit der Pfarreyen aber, die Zerstreuung der Häuser und die Inanspruchnahme der Schulmeister durch für den Pfarrer zu leistende Tätigkeiten verhindere, den Kindern ausreichend Unterricht zu geben. So komme es, dass die wenigsten Bauern lesen können, ja gar viele weder ihren Namen, noch ihr Lebensalter wissen.1 Die Kommissare treffen also namenlose Untertanen an, die obendrein ihr Alter nicht angeben können; das Fehlen eines Namen impliziert aber, dass eine Grundvoraussetzung von Adressierbarkeit – der eindeutige Eigenname – fehlt; die Subjekte sind unadressierbar und entziehen sich somit dem Zugriff der Behörden.
Diese vom Militär gemachten Beobachtungen werden auch von politischer Seite bestätigt: Die steirische Polizeikommission kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass nur die Einführung der Normalschule eine Verbesserung bringen könne; das dortige Gubernium nimmt dies zum Anlass, Geldmittel dafür einzufordern.2 Weiters werden die neu aufgestellten Werbbezirkskommissäre damit beauftragt, den Schulbesuch zu überwachen: Eltern, die nachlässig sind und das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht tolerieren, sind zu ermahnen und mit einer Geldbuße in der Höhe des doppelten Schulgelds zu bestrafen.3
(1) Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv (KA), Wien, Bestand Hofkriegsrat (HKR) 1772/74/797: Vortrag des Hofkriegsrats, 19.1.1771, f. 12v; ediert bei HOCHEDLINGER, MICHAEL/TANTNER, ANTON (Hg.): „der größte Teil der Untertanen lebt elend und mühselig“. Die Berichte des Hofkriegsrates zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Habsburgermonarchie 1770–1771. (=Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs; Sonderband 8). Wien: Studienverlag, 2005, S. 31f.
(2) Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Wien, Bestand Hofkanzlei, IV A 8 Innerösterreich, Kt. 499, 82 ex Oktober 1772: Vortrag der Hofkanzlei, 14.8.1772, f. 52r–v.
(3) PIETSCH, WALTER: Die Theresianische Schulreform in der Steiermark (1775-1805). Graz: o.V., o. J. [1977], S. 114.
Diese vom Militär gemachten Beobachtungen werden auch von politischer Seite bestätigt: Die steirische Polizeikommission kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass nur die Einführung der Normalschule eine Verbesserung bringen könne; das dortige Gubernium nimmt dies zum Anlass, Geldmittel dafür einzufordern.2 Weiters werden die neu aufgestellten Werbbezirkskommissäre damit beauftragt, den Schulbesuch zu überwachen: Eltern, die nachlässig sind und das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht tolerieren, sind zu ermahnen und mit einer Geldbuße in der Höhe des doppelten Schulgelds zu bestrafen.3
(1) Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv (KA), Wien, Bestand Hofkriegsrat (HKR) 1772/74/797: Vortrag des Hofkriegsrats, 19.1.1771, f. 12v; ediert bei HOCHEDLINGER, MICHAEL/TANTNER, ANTON (Hg.): „der größte Teil der Untertanen lebt elend und mühselig“. Die Berichte des Hofkriegsrates zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Habsburgermonarchie 1770–1771. (=Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs; Sonderband 8). Wien: Studienverlag, 2005, S. 31f.
(2) Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Wien, Bestand Hofkanzlei, IV A 8 Innerösterreich, Kt. 499, 82 ex Oktober 1772: Vortrag der Hofkanzlei, 14.8.1772, f. 52r–v.
(3) PIETSCH, WALTER: Die Theresianische Schulreform in der Steiermark (1775-1805). Graz: o.V., o. J. [1977], S. 114.
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Socialpolitik - So, 20. Mai. 2007, 09:00