Hausnummern-Streit zu Braunschweig
Der gestern vom Verwaltungsgericht Braunschweig entschiedene Fall (ein Zahlen-Zoff, so News 38) hat seine Ausläufer bis zu mir gehabt, weil mich der berichtende DPA-Journalist (am ausführlichsten: Die Nordwest-Zeitung) nach der Unterscheidung zwischen dem Berliner und dem Pariser System der Hausnummerierung gefragt hat. Die Umstellung von dem einen auf das andere System - so war zunächst die von einem Anwalt ins Spiel gebrachte Vermutung - soll bei der von der Stadt angeordneten Umänderung der Hausnummern eines Hauses eine Rolle gespielt haben. Tatsächlich gibt es in Braunschweig - so wie in Berlin - beide Systeme der Hausnummerierung, nämlich das Hufeisensystem und das der wechselseitigen Nummerierung nebeneinander, was im Falle Braunschweigs durch Eingemeindungen bedingt ist.
In der vor das Verwaltungsgericht gekommenen Angelegenheit ging es aber nicht darum, sondern es sollte schlicht eine so genannte Doppelhausnummern (also zB: 10-12) aufgelöst werden, um die einzelnen Eingänge des Hauses genau identifizieren zu können. Der Hausbesitzer hatte dagegen vor mehr als zwei Jahren geklagt, das Verwaltungsgericht entschied nun gegen ihn, das Haus ist mittlerweile aber ohnehin schon verkauft.
Und ich überlege mir mittlerweile ein neues Geschäftsmodell: Überteuerte Hausnummern-Gutachten für Anwaltskanzleien!
In der vor das Verwaltungsgericht gekommenen Angelegenheit ging es aber nicht darum, sondern es sollte schlicht eine so genannte Doppelhausnummern (also zB: 10-12) aufgelöst werden, um die einzelnen Eingänge des Hauses genau identifizieren zu können. Der Hausbesitzer hatte dagegen vor mehr als zwei Jahren geklagt, das Verwaltungsgericht entschied nun gegen ihn, das Haus ist mittlerweile aber ohnehin schon verkauft.
Und ich überlege mir mittlerweile ein neues Geschäftsmodell: Überteuerte Hausnummern-Gutachten für Anwaltskanzleien!
adresscomptoir -
Hausnummerierung - Sa, 17. Mär. 2018, 18:23