Gerrard Winstanley: Complete Works
Die extrempreisige (208 Pfund!) Ausgabe der Complete Works des Frühkommunisten Gerrard Winstanley wird im Journal of the Northern Renaissance rezensiert:
Corns, Thomas N./Hughes, Ann/Loewenstein, David (Hg.): The Complete Works of Gerrard Winstanley. 2 Bde. Oxford: Oxford University Press, 2009.
[via G+/Elizabeth Elliott]
Winstanley und seine kurzlebige Landkommune können ja also so etwas wie die Vorläufer der Occupy-Bewegung im 17. Jahrhundert betrachtet werden; aus einer Perspektive der Suchmaschinengeschichte spannend ist, dass er in seiner utopischen Schrift Das Gesetz der Freiheit (1652) vorschlug, dass in jeder Gemeinde zwei Nachrichtenmeister (im Original: postmaster) zum Datensammeln und -weiterleiten eingesetzt werden sollten. Dies kann auch auf deutsch nachgelesen werden, wenn auch in einer vergriffenen Ausgabe:
Winstanley, Gerrard: Gleichheit im Reiche der Freiheit. Sozialphilosophische Pamphlete und Traktate. Auswahl. (Hg. von Klenner, Hermann). Frankfurt am Main: Fischer 4393, 1988. (EA Leipzig: Reclam, 1983)
Corns, Thomas N./Hughes, Ann/Loewenstein, David (Hg.): The Complete Works of Gerrard Winstanley. 2 Bde. Oxford: Oxford University Press, 2009.
[via G+/Elizabeth Elliott]
Winstanley und seine kurzlebige Landkommune können ja also so etwas wie die Vorläufer der Occupy-Bewegung im 17. Jahrhundert betrachtet werden; aus einer Perspektive der Suchmaschinengeschichte spannend ist, dass er in seiner utopischen Schrift Das Gesetz der Freiheit (1652) vorschlug, dass in jeder Gemeinde zwei Nachrichtenmeister (im Original: postmaster) zum Datensammeln und -weiterleiten eingesetzt werden sollten. Dies kann auch auf deutsch nachgelesen werden, wenn auch in einer vergriffenen Ausgabe:
Winstanley, Gerrard: Gleichheit im Reiche der Freiheit. Sozialphilosophische Pamphlete und Traktate. Auswahl. (Hg. von Klenner, Hermann). Frankfurt am Main: Fischer 4393, 1988. (EA Leipzig: Reclam, 1983)
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Widerstaende - Mi, 4. Jan. 2012, 09:14
Nachrichtenmeister?
Das Amt des Nachrichtenmeisters
In jeder Gemeinde sollen rings im Gemeinwesen (zur selben Zeit wie die übrigen Beamten) zwei Männer gewählt werden, die den Namen Nachrichtenmeister führen sollen. Und da das Land entsprechend den vier Himmelsrichtungen unterteilt ist, sollen in der Hauptstadt je zwei Männer für den Osten, Westen, Norden und Süden des Landes gewählt werden, um die von den dortigen Nachrichtenmeistern eingehenden Berichte entgegenzunehmen,
Aufgabe der Nachrichtenmeister der vier Landesteile soll es sein, der Hauptstadt einmal im Monat entweder in eigener Person oder auf dem Postwege einen Bericht über alle Zwischenfälle oder Vorkommnisse in ihren jeweiligen Gemeinden vorzulegen, die dem Gemeinwesen zur Ehre oder zur Unehre, zum Schaden oder zum Nutzen gereichen, und wenn in dem fraglichen Monat nichts Bemerkenswertes vorgefallen ist, sollen sie aufschreiben, daß in der betreffenden Gemeinde Ruhe und Ordnung geherrscht habe.
Und wenn diese Nachrichtenmeister ihre diesbezüglichen Aufstellungen oder Berichte aus allen Teilen des Landes abgeliefert haben, sollen die Empfänger der Berichte alles in der Art eines wochenweisen Nachrichtenprotokolls, nach Gemeinden geordnet, aufschreiben.
Und die acht Empfänger sollen nun ihrerseits dafür sorgen, daß die Angelegenheiten der vier Landesteile auf schnellstmöglichem Wege in einem Buche abgedruckt werden und jeder Nachrichtenmeister ein solches erhält, damit dieser, ebenso wie er seinen handgeschriebenen Bericht über die Angelegenheiten einer einzelnen Gemeinde abgegeben hat, nun seinerseits auch den gedruckten Bericht über die Angelegenheiten des gesamten Landes entgegennehmen kann.
Der Vorteil liegt darin, daß, falls irgendein Teil des Landes von einer Seuche, einer Hungersnot, einem Überfall oder einem Aufstand heimgesucht wird, die übrigen Teile des Landes rasch davon Kenntnis erlangen und Hilfe abschicken können.
Und für den Fall, daß irgendein Vorkommnis durch unbesonnenes Handeln oder liederliche Unachtsamkeit verschuldet ist, mag dies anderen Teilen des Landes eine Lehre sein, ähnliche Gefahren zu vermeiden.
Oder auch, falls jemand dank seinem Fleiß oder der Schärfe seines Verstandes ein Naturgeheimnis entdeckt oder eine Erfindung in einem Handwerk, einem Gewerbe, im Ackerbau oder dergleichen gemacht hat, woraus der Friede und das Wohl des Gemeinwesens Nutzen zum besseren Gedeihen ziehen können und wofür der Betreffende an seinem Wohnort nach Verdienst geehrt worden ist, so werden viele Menschen in anderen Teilen des Landes, wenn sie davon erfahren, hierdurch angespornt werden, ihren Verstand und ihren Fleiß daran zu wenden, um gleiches zu vollbringen, und so dürfte es denn über kurz oder lang kein (infolge des eisernen Zeitalters unterdrückerischer Königsherrschaft uns jetzt noch verschlossenes) Naturgeheimnis mehr geben, das nicht der eine oder der andere zur Zierde unserer Republik ans Licht fördern wird.
Winstanley, Gerrard: Das Gesetz der Freiheit als Entwurf oder Die Wiedereinsetzung wahrer Obrigkeit, in: Ders.: Gleichheit im Reiche der Freiheit. Sozialphilosophische Pamphlete und Traktate. Auswahl. (Hg. von Klenner, Hermann). Frankfurt am Main: Fischer 4393, 1988, S. 152–277, hier 240f.