Das Intelligenzwerk Wilhelm von Schröders, 1686
Laut Schröder verschaffe sein Intelligenzwerk Abhilfe, das nach Vorbild der Post organisiert sein soll: In allen Erblanden oder zumindest in Österreich, Mähren, Steiermark und Böhmen solle an allen geeigneten Orten ein öffentlicher locus eingerichtet werden, wo ein jeder sich anmelden und sein Begehren in ein protocoll oder journal einschreiben lassen könne; diese Intelligenzörter sollten unter einer gemeinsamen Leitung, einem directorio oder oberintelligenzhaus stehen, das immer dort sein sollte, wo sich der kaiserliche Hof befände. Fünferlei verschiedene Medien - so genannte intelligentien - gäbe es, ein in einem intelligenzhaus deponiertes Anliegen bekannt zu machen: 1. das im Intelligenzhaus geführte journal oder protocoll , in das ein Interessent Einblick nehmen könne; 2. eine am Intelligenzhaus angebrachte tafel, 3. eine öffentliche Ausrufung per proclamationem vocalem 4. eine Mitteilung an ein anderes Intelligenzhaus und schließlich 5. ein wöchentliche[s] intelligenzblättchen, das das Anliegen im ganzen Land bekannt mache.
Schröder bringt verschiedene Anwendungsbeispiele: So könne zum Beispiel ein Herr, der einen Trompeter suche, sein Anliegen dem Intelligenzhaus bekannt geben; detto könne ein Schiffer, der nach Preßburg fahre, dies mitteilen, um Mitreisende anzuwerben. Weiters könne ein eben angekommener Schiffer, dessen Schiff Schmalz geladen hätte, dies ausrufen lassen und so Käufer finden; und wenn die Armee Hafer, Wein oder Hufeisen nötig hätte, könne sie dies ins Intelligenzblättlein setzen. Außerdem sei das Intelligenzwerk ein Mittel für Herrschaften, geeignete Dienstboten und Dienstbotinnen zu finden. Es dient somit nicht nur als Verkaufsagentur, sondern auch zur Arbeitsvermittlung. Schröders Fazit: Das Intelligenzwerk sei einfältig und schlecht beschaffen, aber so voller nutzbarkeit; es würde Handel und Wandel erleichtern, die Armut lindern und nicht zuletzt auch die Einkünfte ihrer Majestät vermehren.
SCHRÖDER, Wilhelm von: Fürstliche Schatz- und Rentkammer, nebst seinem Tractact vom Goldmachen wie auch vom Ministrissimo oder Oberstaatsbedienten. Königsberg/Leipzig: Johann Heinrich Hartung, 1752, ND Vaduz: Topos, 1978, S. 105, 327-343.

